24-Stunden-Betreuung Pflegesachleistung: Das müssen Sie wissen
- Vanessa F.
- 1. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung umfassend versorgt zu werden. Viele Angehörige fragen sich jedoch, ob und wie diese Betreuungsform über die Pflegesachleistungen der Pflegekasse finanziert werden kann. In diesem Beitrag erläutern wir, warum eine direkte Abrechnung der 24-Stunden-Betreuung über die Pflegekasse nicht möglich ist und welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Pflegesachleistungen decken ausschließlich Pflege durch zugelassene ambulante Pflegedienste ab.
Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung sind meist nicht bei der Pflegekasse zugelassen – daher keine direkte Abrechnung möglich.
Alternativen zur Finanzierung: Pflegegeld, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag.
Individuelle Beratung bei Pflegestützpunkten oder spezialisierten Agenturen kann helfen, die beste Finanzierungsstrategie zu finden.

📚 Inhalt
Was sind Pflegesachleistungen?
Warum die 24-Stunden-Betreuung nicht abgerechnet werden kann
Welche Finanzierungsmöglichkeiten stattdessen in Frage kommen
Kosten der 24-Stunden-Betreuung
Beispielrechnung
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Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für häusliche Pflege, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden. Diese umfassen insbesondere die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Pflegedienst und der Pflegekasse. Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Beispielsweise stehen bei Pflegegrad 2 monatlich bis zu 724 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.095 Euro zur Verfügung.
Warum kann die 24-Stunden-Betreuung nicht direkt über Pflegesachleistungen abgerechnet werden?
Die 24-Stunden-Betreuung erfolgt in den meisten Fällen durch Betreuungskräfte aus dem Ausland, die über das sogenannte Entsendemodell tätig sind. Diese Betreuungskräfte arbeiten nicht als anerkannte Leistungserbringer im Sinne des § 36 SGB XI und sind somit nicht bei der Pflegekasse zugelassen, wie es für Pflegesachleistungen vorgeschrieben ist.
Pflegesachleistungen dürfen ausschließlich von ambulanten Pflegediensten erbracht werden, die bei der Pflegekasse registriert und regelmäßig überprüft werden. Das dient der Qualitätssicherung und der rechtssicheren Abrechnung.
Die 24-Stunden-Betreuungskraft übernimmt meist Aufgaben der Grundpflege und Alltagsbegleitung, jedoch nicht die medizinische Behandlungspflege – diese darf ohnehin nur durch Fachpersonal zugelassener Pflegedienste in Deutschland erfolgen. Eine Agentur, die 24-Stunden-Betreuung vermittelt, kann daher nicht in eigenem Namen mit der Pflegekasse abrechnen.
Stattdessen muss die Familie die Kosten für die Betreuungskraft selbst tragen und kann – abhängig vom Pflegegrad – Pflegegeld oder andere Leistungen (siehe oben) zur anteiligen Finanzierung nutzen.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die 24-Stunden-Betreuung?
Trotz der fehlenden direkten Abrechnungsmöglichkeit über Pflegesachleistungen gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsangebote:
Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, erhalten je nach Pflegegrad ein monatliches Pflegegeld. Dieses kann zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung verwendet werden.
Kombinationsleistung: Es besteht die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst für bestimmte Aufgaben eingesetzt wird, können die verbleibenden Pflegeleistungen durch das anteilige Pflegegeld finanziert werden.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Nicht genutzte Budgets aus der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege können unter bestimmten Voraussetzungen für die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung herangezogen werden.
Kosten der 24-Stunden-Betreuung
Eine osteuropäische Betreuungskraft über ein seriöses Entsende-Modell kostet zwischen 2.990 und 3.990 Euro im Monat.
Unterstützungsmöglichkeiten:
• Pflegegeld (bis zu 990 € monatlich bei Pflegegrad 5)
• Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr)
• Kurzzeitpflege (1.854 €/Jahr)
• Steuervorteile (bis zu 4.000 €/Jahr absetzbar)
• Landespflegegeld (z. B. in Bayern: 1.000 €/Jahr)
Beispielrechnung
Betreuungskraft inkl. Anreise: 2990 €
Pflegegeld bei PG 3: 599 €
Verhinderungspflege*: 294 €
Steuervorteil**: 333 €
Landespflegegeld***: 83 €
Eigenanteil: 1681 €
* In Kombination mit Kurzzeitpflege 3539 € jährlich
** Rechnungen steuerlich absetzbar bis 4000 € jährlich
*** Bayerisches Landespflegegeld 1000 € jährlich
Fazit:
Obwohl die 24-Stunden-Betreuung nicht direkt über die Pflegesachleistungen der Pflegekasse abgerechnet werden kann, gibt es dennoch verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Es empfiehlt sich, die individuellen Optionen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Betreuungslösung zu finden.
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