24-Stunden-Pflege: Eigenes Bad notwendig?
- Vanessa F.
- 19. März
- 4 Min. Lesezeit
Bei der 24-Stunden-Betreuung zieht die Betreuungskraft in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein. Dies ermöglicht eine sehr enge und vertrauensvolle Pflege zu Hause, bei der auf die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person eingegangen werden kann. Hier erfahren Sie, welche räumlichen Bedingungen erfüllt sein sollten und ob bei der 24-Stunden-Pflege ein eigenes Bad für die Betreuungskraft erforderlich ist.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Bestimmte räumliche Voraussetzungen müssen für eine 24-Stunden-Pflege geschaffen sein.
So benötigt die Betreuungskraft beispielsweise ein privates Zimmer für sich. Ein eigenes Bad hingegen ist nicht zwingend notwendig.
Die Kosten hängen vom Bedarf ab und liegen in der Regel zwischen 2990 und 3990 Brutto
Über den Pflegegrad kann der Eigenanteil an den Kosten stark reduziert werden

📚 Inhalt
Räumliche Voraussetzungen für die 24-Stunden Pflege
Eigenes Zimmer für Betreuungskraft
Zugang zu Bad und Küche
Telefon und Internet
Finanzierung der Kosten einer 24-Stunden-Pflege
Polnische Pflegekraft über viva24 buchen
Häufig gestellte Fragen
Räumliche Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflege
Wenn Sie überlegen, eine 24-Stunden-Kraft einzustellen, sollten folgende räumliche Voraussetzungen gegeben sein:
eigenes abschließbares Zimmer mit Fenster und Grundausstattung
uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche
Zugang zu Telefon und Internet
freie Kost und Logis
Eigenes Zimmer als Grundvoraussetzung
Damit eine 24-Stunden-Pflege möglich ist, sollten Sie der Betreuungskraft mindestens ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen. Dieses Zimmer sollte gemütlich eingerichtet sein und über ein Fenster für Tageslicht und Frischluft verfügen. Zur Grundausstattung gehören ein Bett, Schrank, Tisch und Stuhl. Idealerweise wird die Betreuungskraft in die Gestaltung ihres Zimmers einbezogen, da ein individuell gestalteter Wohnbereich ein stärkeres Gefühl von Heimat vermitteln kann.
Wichtig ist außerdem, dass das Zimmer abschließbar ist, um der Betreuungskraft die nötige Privatsphäre zu gewährleisten. Denn neben erholsamem Schlaf hat die Betreuungskraft pro Woche auch Anspruch auf mindestens einen freien Tag. In dieser Zeit kann sie sich in das eigene Zimmer zurückziehen.
Uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche
Ein uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche muss ebenfalls gewährleistet sein, auch wenn diese Räumlichkeiten gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person genutzt werden.
Noch komfortabler ist eine Einliegerwohnung oder zumindest ein eigenes Bad für die Betreuungskraft. Für die 24-Stunde-Pflege ein eigenes Bad zur Verfügung zu stellen, ist aber keine Pflicht. Es ist jedoch deutlich angenehmer für die Betreuungskraft und die pflegebedürftige Person, wenn jeder sein eigenes Badezimmer hat. So kann dieses nach dem individuellen Bedarf ausgestattet werden und die Nutzungszeiten müssen nicht miteinander abgesprochen werden.
Allgemein gilt: Je mehr Komfort geboten wird, desto wohler fühlt sich die Betreuungskraft. Dies kann sich positiv auf ihre Motivation und die Beziehung zur pflegebedürftigen Person auswirken.
Zugang zu Telefon und Internet
Die 24-Stunden-Pflege wird größtenteils von Betreuungskräften aus Osteuropa, sogenannten polnischen Pflegekräften, übernommen. Diese reisen nach Deutschland, um hier zu arbeiten, und lassen dabei oft Familie und Freunde in ihrer Heimat zurück. Um den Kontakt zu ihren Angehörigen aufrechtzuerhalten und ihre Freizeit angenehmer zu gestalten, sollte im Haushalt des Pflegebedürftigen ein Zugang zu Telefon und Internet bereitgestellt werden. Ein Internetanschluss bietet zudem die Möglichkeit, an Sprachkursen teilzunehmen, was der Betreuungskraft helfen kann, ihre Deutschkenntnisse weiter auszubauen.
Verpflegung
Bei der 24-Stunden-Pflege verbringen die Betreuungskraft und die pflegebedürftige Person den Alltag meist gemeinsam, was auch gemeinsames Kochen und Essen einschließt. Werden die Mahlzeiten gemeinsam eingenommen, sollten die benötigten Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist es wichtig, dass die Betreuungskraft jederzeit Zugang zur Küche hat, um sich auch außerhalb der gemeinsamen Mahlzeiten selbst versorgen zu können. (Quelle: BMG)
Kost und Logis sind frei
In der 24-Stunden-Pflege ist es essenziell, dass die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind und freie Kost und Logis für die Betreuungskraft bereitgestellt werden. Diese Ausgaben müssen zusätzlich zu den Lohnkosten eingeplant werden und dürfen nicht mit dem Gehalt der Betreuungskraft verrechnet werden. (Quelle: BMG)
Finanzierung der 24-Stunden-Pflege
Die 24-Stunden-Pflege ist ein sehr intensives Betreuungsmodell, das entsprechende Lohnkosten und Kosten für die Unterbringung der Betreuungskraft verursacht. Diese können jedoch mit Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld bietet eine flexible Unterstützung zur Organisation der häuslichen Pflege. Es kann sowohl für die Lohnkosten der 24-Stunden-Betreuungskraft als auch für zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung, Strom, Wasser, Heizung oder den Telefon- und Internetanschluss genutzt werden.
Aktuell gelten pro Monat folgende Pflegegeldsätze:
Pflegegrad | Leistungen |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Für 2025 wurde Pflegegelderhöhung um 4,5 Prozent durchgeführt. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Dennoch ist das Pflegegeld allein nicht ausreichend, um die 24-Stunden-Pflege zu finanzieren. Für die Lohnkosten der 24-Stunden-Betreuung können zusätzlich bis zu 3.539 Euro pro Jahr aus den Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege herangezogen werden (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4). Diese Mittel bieten eine weitere finanzielle Entlastung bei der Organisation der häuslichen Pflege. In Bayern steht außerdem das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung (Quelle: Bayerisches Landespflegegeldgesetz).
Kosten, die die Leistungen der Pflegekasse übersteigen, können steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist ein Abzug von bis zu 4.000 Euro pro Jahr möglich, was eine zusätzliche finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen oder pflegende Angehörige darstellt (Quelle: EStG § 35a).
Beispielrechnung
Betreuungskraft inkl. Anreise: 2990 €
Pflegegeld bei PG 3: 599 €
Verhinderungspflege*: 294 €
Steuervorteil**: 333 €
Landespflegegeld***: 83 €
Eigenanteil: 1681 €
* In Kombination mit Kurzzeitpflege 3539 € jährlich
** Rechnungen steuerlich absetzbar bis 4000 € jährlich
*** Bayerisches Landespflegegeld 1000 € jährlich
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Häufige Fragen zu den räumlichen Voraussetzungen in der 24-Stunden-Pflege
Ist bei der 24-Stunden-Pflege ein eigenes Bad Voraussetzung?
Nein, es muss für die 24-Stunden-Pflege kein eigenes Bad für die Betreuungskraft zur Verfügung stehen. Es muss lediglich ein uneingeschränkter Zugang zum Bad gewährleistet sein. Sollte die Möglichkeit bestehen, ist ein eigenes Bad jedoch zu empfehlen, da dies den Alltag für alle Beteiligten erleichtert.
Was bedeutet „uneingeschränkter Zugang“ zu Bad und Küche?
Die Betreuungskraft muss Bad und Küche zu jeder Zeit aufsuchen dürfen, also nicht nur in bestimmten Zeitfenstern. Badzeiten am Morgen und Abend, um sich nicht in die Quere zu kommen, können aber selbstverständlich vereinbart werden.
Darf es auf den Lohn angerechnet werden, wenn in der 24-Stunde Pflege ein eigenes Bad gestellt wird?
Nein, Aufwendungen für Kost und Logis dürfen nicht vom Lohn der 24-Stunden-Pflegekraft abgezogen werden.
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