24-Stunden-Pflege: Kosten und Zuschüsse der Pflegekasse
- Vanessa F.
- 2. Jan.
- 6 Min. Lesezeit
Was sind die Kosten und welche Zuschüsse existieren im Zusammenhang mit der 24 Stunden Pflege?
Im fortgeschrittenen Alter benötigen viele Pflegebedürftige eine dauerhafte Betreuung, wünschen sich aber gleichzeitig, in ihrem eigenen Zuhause bleiben zu können. Mit dem Modell der 24-Stunden-Pflege ist es möglich, eine dauerhafte Betreuung im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Aber was kostet eine 24-Stunden-Pflege? Erfahren Sie hier mehr darüber, was bei der 24-Stunden-Pflege an Kosten anfällt und welche Möglichkeiten es gibt, dafür Zuschüsse von der Pflegekasse zu erhalten.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Unter 24-Stunden-Pflege versteht man die Betreuung im eigenen Zuhause durch eine vor Ort lebende Betreuungskraft
Die Vorteile sind eine individuelle Betreuung, die Entlastung von Familienangehörigen, sowie Sicherheit und soziale Interaktion
Die Kosten hängen vom Bedarf ab und liegen in der Regel zwischen 2990 und 3990 Brutto
Über den Pflegegrad kann der Eigenanteil an den Kosten stark reduziert werden

📚 Inhalt
Definition: Was ist die 24-Stunden-Pflege
Vorteile der 24-Stunden-Pflege
Aufgaben in der 24-Stunden-Pflege
Kosten einer 24-Stunden-Pflege
Zuschüsse der 24-Stunden-Pflege
Beispielrechnung der Kosten einer 24-Stunden-Pflege
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Definition: Was ist 24-Stunden-Pflege?
Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege handelt es sich um eine besonders intensive Form der Betreuung, bei der die geschulte Betreuungskraft pflegende Person in einem Haushalt mit dem Pflegebedürftigen lebt, um diesen bei allen Belangen des Alltags zu unterstützen.
Natürlich bedeutet 24-Stunden-Pflege nicht, dass die Betreuungskräfte tatsächlich eine 24-Stunden-Betreuung an sieben Tagen in der Woche leisten müssen. Die maximale Arbeitszeit pro Woche ist auf 48 Stunden begrenzt. Da die Betreuungskräfte aber dauerhaft vor Ort sind, schafft dies für Pflegebedürftige mehr Sicherheit.
In vielen Fällen wird die anspruchsvolle 24-Stunden-Pflege von sogenannten polnischen Pflegekräften erbracht. Diese verfügen nicht zwingend über eine pflegerische Ausbildung, sondern sind eher Betreuungspersonen. Doch auch dies ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine große Hilfe. Da Aufgaben der medizinischen Pflege durch die Betreuungskräfte nicht übernommen werden dürfen, ist die korrekte Bezeichnung für die sogenannte 24-Stunden-Pflege eigentlich „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Dafür ist mit der DIN SPEC 33454 ein Standard definiert. Natürlich kann die 24-Stunden-Pflege auch durch ausgebildete Pflegekräfte erfolgen, dann fallen jedoch für die 24-Stunden-Pflege sehr hohe Kosten an.
(Quelle: BIVA Pflegeschutzbund)
Vorteile der 24-Stunden-Pflege – Kosten lohnen sich
Als besondere Form der Pflege bietet die 24-Stunden-Pflege viele Vorteile. So können die Pflegebedürftigen durch die häusliche Betreuung trotz Betreuungsbedarf weiterhin zu Hause wohnen und müssen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen. In vielen Fällen bedeutet das auch eine große Entlastung und mehr Sicherheit für die Angehörigen von Pflegebedürftigen, denn eine Vollzeitbetreuung ist für die meisten Berufstätigen nicht zu leisten. Mit einer Betreuungskraft ist sichergestellt, dass Pflegebedürftige gut versorgt sind und schnell Hilfe bekommen, sollte ein gesundheitlicher Notfall eintreten.
Darüber hinaus ist die 24-Stunden-Pflege besonders individuell und persönlich und kann auf die Bedürfnisse und Gewohnheiten des Pflegebedürftigen zugeschnitten werden. Oft sind es alltägliche Aufgaben, bei denen ältere Menschen Unterstützung benötigen, die aber durch ambulante Pflegedienste nur bedingt geleistet werden. Eine 24-Stunden-Kraft hat viel mehr Zeit, sich der pflegebedürftigen Person und ihren Bedürfnissen zu widmen, als es bei anderen Pflegemodellen der Fall ist.
Vorteile der 24-Stunden-Pflege:
Betreuung im eigenen Zuhause
Individualität
viel Zeit
dauerhafte Bezugsperson
Hilfe bei alltäglichen Aufgaben
Entlastung für Angehörige
Aufgaben in der 24-Stunden-Pflege
Betreuungspersonen in der 24-Stunden-Pflege übernehmen vor allem haushaltsnahe Dienstleistungen und unterstützen bei der Körperpflege und im sonstigen Alltag. Die typischen hauswirtschaftlichen Aufgaben, die im Rahmen der 24-Stunden-Pflege erbracht werden, sind Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäschewaschen – eben alles, was dazu gehört, um einen eigenen Haushalt zu führen.
Hauswirtschaftliche Aufgaben, wie z.B.:
Einkaufen & Kochen
Betten beziehen
Waschen & Bügeln
Aufräumen & Spülen
Staub wischen
Auch die Grundpflege und die Hilfe bei der Körperpflege, Waschen, Kämmen, Anziehen und die Unterstützung beim Toilettengang können von einer 24-Stunden-Kraft erledigt werden.
Aufgaben der Grundpflege, wie z.B.:
Duschen & Baden
Toilettengang & Inkontinenz
Haare kämmen & rasieren
Zahn- & Nagelpflege
Lagern & im Bett waschen
Unterschätzt wird häufig, wie wichtig die aktivierende Pflege ist. Genau dafür ist bei der 24-Stunden-Pflege viel mehr Zeit als bei anderen Pflegemodellen. Durch die permanente Anwesenheit entsteht ein Vertrauensverhältnis und es gibt Raum für gemeinsame Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Gespräche und Erinnerungsarbeit. Diese soziale Interaktion wirkt sich in vielen Fällen vitalisierend auf die Pflegebedürftigen aus und wirkt dem großen und weit verbreiteten Problem der Einsamkeit im Alter entgegen.
Betreuungsaufgaben, wie z.B.:
An- & Auskleiden
Hilfe beim Aufstehen
Spazieren gehen
Begleitung zu Terminen
Freizeitaktivitäten
Auto fahren
Wie die Aufgaben zwischen dem Pflegebedürftigen, der Betreuungskraft und möglicherweise pflegenden Angehörigen aufgeteilt werden, kann ganz individuell organisiert und auch immer wieder an den Zustand des zu Pflegenden angepasst werden.
Zu beachten ist, dass die medizinische Behandlungspflege nur durch examinierte Pflegekräfte erfolgen darf. Darunter fallen beispielsweise die Verabreichung von Spritzen, aber auch das Blutdruckmessen oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Betreuungskräften in der 24-Stunden-Pflege nicht um examinierte Pflegekräfte, sodass für die medizinischen Aufgaben ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden muss.
Kosten einer 24-Stunden-Pflege
Bei der 24-Stunden-Pflege sind die Kosten höher als bei einer punktuellen ambulanten Pflege. Verglichen mit einer stationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist die 24-Stunden-Pflege aber oft günstiger. In welcher Höhe bei der 24-Pflege Kosten anfallen, hängt auch vom gewählten Modell ab.
Entsendemodell
Die günstigste Form der 24-Stunden-Pflege ist das Entsendemodell. Dabei werden von ausländischen Agenturen Hilfskräfte entsendet. Diese dürfen zwar keine medizinische Behandlungspflege durchführen, unterstützen für moderate Kosten aber bei Aufgaben im Haushalt und der Grundpflege. Selbstverständlich müssen auch die sogenannten polnischen Pflegekräfte nach dem deutschen Mindestlohn bezahlt werden. Mit monatlichen Kosten zwischen 2900 und 3900 Euro ist diese Form der 24-Stunden-Pflege aber verhältnismäßig günstig. Da die Agentur die Vermittlung übernimmt und sich als Arbeitgeber um die Anreise der Betreuungskraft sowie um die Abführung von Sozialabgaben kümmert, ist der organisatorische Aufwand für diese Beschäftigungsform sehr gering. Zudem können Sie sich sicher sein, dass die Agentur nur verlässliche Betreuungskräfte vermittelt.
Arbeitgebermodell
Aufwendiger und teurer ist das Arbeitgebermodell. Hier wird die Betreuungsperson direkt beim Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen angestellt. Diese übernehmen dann auch alle Arbeitgeberpflichten, müssen Sozialabgaben abführen und sich im Fall von Krankheit oder Urlaub eigenständig um einen Ersatz kümmern. Für dieses Modell der 24-Stunden-Pflege fallen Kosten von mindestens 4500 Euro pro Monat an.
Selbstständigkeitsmodell
Eine dritte Möglichkeit ist, selbstständige Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege zu beauftragen. Diese führen Steuern und Sozialabgaben selbstständig ab, sodass der organisatorische Aufwand für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gering ist. Für diese 24-Stunden-Pflege können Kosten von 2500 bis 3500 Euro pro Monat erwartet werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass eine dauerhafte Betreuung durch eine Person in der 24-Stunden-Pflege als Scheinselbstständigkeit gewertet werden kann. Es ist daher kompliziert, mit selbstständigen Pflegekräften ein rechtssicheres Modell der 24-Stunden-Pflege zu konzipieren.
(Quelle: BIVA Pflegeschutzbund)
Zu beachten bei der 24-Stunden-Pflege: Kosten für Kost und Logis
Bei der 24-Stunden-Pflege können Kosten entstehen, die über den Lohn für die Betreuungskraft hinausgehen. Auch die Unterbringung in der häuslichen Gemeinschaft ist natürlich bei der Kalkulation zu beachten. Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer. Es ist zudem üblich, die Kosten für die Verpflegung der Betreuungsperson zu übernehmen, wenn diese gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen ihre Mahlzeiten einnimmt. Zudem sollte Zugang zu Telefon und Internet bestehen, damit die 24-Stunden-Kraft Kontakt zu Familie und Freunden halten kann.
24-Stunden-Pflege: Kosten übernehmen lassen
Um die Kosten der 24-Stunden-Pflege zu finanzieren, können mehrere Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden. Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, kann natürlich das Pflegegeld für die Bezahlung der 24-Stunden-Kraft verwendet werden. Darüber hinaus können Leistungen in Höhe von bis zu 3539 Euro jährlich aus den Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen des 39 SGB XI erfüllt sind (u.a. häusliche Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten). (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)
Wer in Bayern lebt, kann sich zudem über einen zusätzlichen Zuschuss über das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro jährlich freuen. (Quelle: Bayerisches Landespflegegeldgesetz)
Neben den Leistungen der Pflegeversicherung können bei der 24-Stunden-Pflege Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 4000 Euro nach § 35a EStG steuerlich abgesetzt werden. (Quelle: EStG § 35a)
Beispielrechnung der Kosten für 24-Stunden-Pflege
Betreuungskraft inkl. Anreise: 2990 €
Pflegegeld bei PG 3: 599 €
Verhinderungspflege*: 294 €
Steuervorteil**: 333 €
Landespflegegeld***: 83 €
Eigenanteil: 1681 €
* In Kombination mit Kurzzeitpflege 3539 € jährlich
** Rechnungen steuerlich absetzbar bis 4000 € jährlich
*** Bayerisches Landespflegegeld 1000 € jährlich
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