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24-Stunden-Pflege zu Hause Kostenübernahme Krankenkasse

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 9. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Apr.


Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung betreut zu werden. Doch stellt sich oft die Frage: Wer übernimmt die Kosten? In diesem Beitrag beleuchten wir die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse und andere finanzielle Unterstützungen.

 

☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht direkt die Kosten der 24-Stunden-Pflege – zuständig ist die Pflegeversicherung

  • Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung liegen i. d. R. bei 2.990–3.990 Euro, abhängig von Qualifikation, Sprachkenntnissen und Betreuungsumfang.

  • Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistung ist flexibel nutzbar – ideal für gemischte Betreuung.

  • Steuervorteile: Pflegekosten können teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung


📚 Inhalt


  • Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege zu Hause

  • 24-Stunden-Pflege zu Hause Kostenübernahme Krankenkasse

  • Leistungen der Pflegeversicherung

  • Kombinationsmöglichkeiten

  • Steuerliche Vorteile

  • Fazit & Beispielrechnung

  • Betreuung durch viva24



Kosten der 24-Stunden-Pflege zu Hause

Die monatlichen Ausgaben für eine 24-Stunden-Betreuung variieren je nach individuellen Bedürfnissen und Anforderungen. Für eine legale Betreuungslösung beginnen die Kosten inklusive der An- und Abreise bei ca. 2.990 Euro pro Monat. Zusätzlich fallen Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung der Pflegekraft an.


Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in der Regel keine Kosten für die 24-Stunden-Pflege zu Hause ab. Stattdessen ist die Pflegeversicherung zuständig, die unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bietet.


Leistungen der Pflegeversicherung

Abhängig vom Pflegegrad (1-5) des Betroffenen können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:


  • Pflegegeld: Für Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, zahlt die Pflegekasse monatlich einen Betrag zwischen 347 und 990 Euro, abhängig vom Pflegegrad (siehe untenstehende Tabelle). 

  • Pflegesachleistungen: Bei Inanspruchnahme eines zugelassenen Pflegedienstes können monatlich bis zu 1.995 Euro für Pflegeleistungen übernommen werden. 

  • Entlastungsbetrag: Unabhängig vom Pflegegrad steht ein monatlicher Betrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. 

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Für temporäre Ausfälle der Pflegeperson oder kurzzeitige stationäre Aufenthalte können zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 3.539€ im Jahr beantragt werden.

Pflegegrad

Leistungen

Pflegegrad 1

0 Euro

Pflegegrad 2

347 Euro

Pflegegrad 3

599 Euro

Pflegegrad 4

800 Euro

Pflegegrad 5

990 Euro

Kombinationsmöglichkeiten

Es besteht die Option, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Dies ermöglicht eine flexible Finanzierung der 24-Stunden-Pflege, insbesondere wenn sowohl professionelle Pflegedienste als auch private Betreuung genutzt werden.


Steuerliche Vorteile

Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Zudem können haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Die maximale Höhe liegt bei bis zu 4000€ pro Jahr.


Fazit

Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause nicht direkt übernimmt, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen zur finanziellen Unterstützung an. Durch geschickte Kombination dieser Leistungen und Nutzung steuerlicher Vorteile können die Eigenkosten erheblich reduziert werden.


Beispielrechnung


Betreuungskraft inkl. Anreise: 2990 € 


Pflegegeld bei PG 3: 599 €

Verhinderungspflege*: 294 €

Steuervorteil**: 333 €

Landespflegegeld***: 83 €


Eigenanteil: 1681 €


* In Kombination mit Kurzzeitpflege 3539 € jährlich

** Rechnungen steuerlich absetzbar bis 4000 € jährlich 

*** Bayerisches Landespflegegeld 1000 € jährlich


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