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Wer zahlt die 24-Stunden-Betreuung? Alle Finanzierungsmöglichkeiten 2025

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 15. März
  • 3 Min. Lesezeit

Die 24-Stunden-Betreuung ist eine der intensivsten Betreuungsformen und bietet pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden versorgt zu werden. Doch viele Familien stehen vor der Frage: Wer zahlt die 24-Stunden-Pflege? Die Kosten können hoch sein, doch es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützungsleistungen, die die finanzielle Belastung reduzieren. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Zuschüsse und Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung 2025 zur Verfügung stehen.

 

☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Die 24-Stunden-Betreuung ist eine Alternative zum Pflegeheim, bei der eine Betreuungskraft im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt.

  • Die Pflegeversicherung beteiligt sich über Pflegegeld, Verhinderungspflege, Pflegesachleistungen und weitere Zuschüsse an den Kosten.

  • Steuerliche Vorteile und regionale Förderungen können weitere Erleichterungen bringen.

  • Eine private Zuzahlung ist meist erforderlich – jedoch gibt es verschiedene Finanzierungswege.


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung


📚 Inhalt


  • Einführung – Wer übernimmt die Finanzierung

  • Welche Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung

  • Finanzierung durch Pflegeversicherung

  • Steuervorteile der 24-Stunden-Betreuung

  • Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

  • Fazit zu den unterschiedlichen Möglichkeiten



    Einführung: Hohe Kosten – Wer übernimmt die Finanzierung?


    Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es Pflegebedürftigen, trotz zunehmender Einschränkungen weiterhin in den eigenen vier Wänden zu leben. Doch eine private Betreuungskraft bedeutet auch hohe Kosten – je nach Anbieter zwischen 3000 und 4.000 Euro pro Monat. Wer diese Summe nicht allein stemmen kann, sollte sich mit den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten beschäftigen.


    Glücklicherweise gibt es in Deutschland mehrere Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, die Angehörige finanziell entlasten. Doch wer zahlt die 24-Stunden-Pflege eigentlich genau? Und wie lassen sich die Kosten sinnvoll reduzieren?


    Welche Kosten fallen für die 24-Stunden-Betreuung an?


    Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung variieren je nach Qualifikation der Betreuungskraft, Vermittlungsart und individuellen Betreuungsanforderungen.


    Kosten für eine entsendete Betreuungskraft (z. B. aus Osteuropa):

    ➡ Durchschnittlich 3.000 – 4000 Euro pro Monat


    Zusätzlich können Reisekosten, Vermittlungsgebühren und Unterhaltskosten für die Betreuungskraft anfallen.


    Tipp: Durch eine clevere Kombination von Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen lassen sich die Eigenkosten erheblich senken!


    Finanzierung durch die Pflegeversicherung (SGB XI)


    Je nach Pflegegrad kann die Pflegeversicherung einen großen Teil der Kosten übernehmen.


    Pflegegeld: Monatliche Unterstützung


    Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses kann direkt an die Betreuungskraft oder an eine Vermittlungsagentur weitergegeben werden.


    Pflegegrad Pflegegeld pro Monat (2025)

    Pflegegrad 2 - 347 €

    Pflegegrad 3 - 599 €

    Pflegegrad 4 - 800 €

    Pflegegrad 5 - 990 €


    Wichtig: Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es dann für die Betreuungskraft nutzen kann.


    Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € pro Jahr


    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben Anspruch auf:


    Verhinderungspflege: 1.685 € pro Jahr für eine Ersatzpflege, wenn Angehörige verhindert sind.

    Kurzzeitpflege: 1.854 € pro Jahr, wenn vorübergehend stationäre Pflege benötigt wird.


    Neu ab Juli 2025: Beide Budgets werden zu einem einheitlichen Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr zusammengelegt. Dieses kann flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verwendet werden.


    Steuerliche Vorteile: Bis zu 4.000 € absetzbar


    Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bis zu 4.000 € pro Jahr können von der Steuer abgesetzt werden.

    Außergewöhnliche Belastungen: Pflegebedürftige mit Pflegegrad können nicht gedeckte Pflegekosten steuerlich geltend machen.


    Wichtig: Eine ordentliche Rechnung vom Anbieter oder der Betreuungskraft ist erforderlich!


    Weitere Finanzierungsmöglichkeiten


    5.1. Sozialamt: Übernahme der Kosten in Härtefällen


    Kann der Pflegebedürftige die Betreuung nicht selbst finanzieren und greifen keine anderen Förderungen, kann das Sozialamt unter gewissen Bedingungen die Kosten übernehmen.


    5.2. Landesförderungen


    Einige Bundesländer (z. B. Bayern mit dem Landespflegegeld von 1.000 € jährlich) bieten zusätzliche Förderungen.


    5.3. Private Pflegezusatzversicherung


    Manche Menschen haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, die zusätzliche Leistungen für die 24-Stunden-Betreuung abdeckt.


    Mehr Infos: Lesen Sie alles über die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung.


    Fazit: Welche Finanzierungsoptionen passen für Sie?


    Die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung hängt von Pflegegrad, Einkommen und individuellen Bedürfnissen ab. Durch eine geschickte Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, steuerlichen Vorteilen und Landesförderungen lassen sich die Eigenkosten erheblich senken.


    💡 Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich professionell beraten, um alle möglichen Förderungen auszuschöpfen und die beste Finanzierungsstrategie für Ihre Situation zu finden.


    Fazit: Warum ambulante Pflege eine gute Lösung ist


    Ambulante Pflege bietet viele Vorteile für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie ermöglicht es den Betroffenen, weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld zu leben und individuell betreut zu werden. Die Pflegeversicherung bietet dabei zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.


    • Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de

    • Deutsche Alzheimer Gesellschaft: www.deutsche-alzheimer.de


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